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Notariate in den Amtsgerichtsbezirken
Wangen und Leutkirch

Zum 1.1.2018 wurden die bisherigen staatlichen Notariate in Wangen, Isny, Bad Wurzach und Leutkirch aufgelöst.

Die früheren Zuständigkeiten der Notariate (Beurkundungen und öffentliche Beglaubigungen, Grundbuchamt, Vormundschafts- und Nachlassgericht) verteilen sich ab 1.1.2018 wie folgt:

Für Beurkundungen und öffentliche Beglaubigungen sind nunmehr die niedergelassenen freien Notare zuständig. Ortsansässige freie Notare können Sie u.a. über die homepage der Bundesnotarkammer ermitteln.

Benötigen Sie Abschriften älterer notarieller Urkunden (vor 1.1.2018) beachten Sie bitte den Hinweis unter "Hinweise zur Notariatsreform".

Das Grundbuchamt befindet sich nunmehr zentral beim Amtsgericht Ravensburg.

Nachlassgericht  ist das Amtsgericht Wangen für den Bezirk der Amtsgerichte Wangen und Leutkirch.

Betreuungsgericht sind die Amtsgerichte Wangen und Leutkirch jeweils für den eigenen Bezirk. 
 
 



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